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Die Behandlungskosten sind abhängig von den in der Behandlung notwendigen Techniken und dem damit verbundenen Aufwand. Sie richten sich jedoch alle nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Private Versicherungen und private Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerkosten nach der GebüH erstatten, übernehmen die Behandlungskosten in Höhe des jeweilig abgeschlossenen Vertrages.

Einige gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich mit einem Anteil an den Kosten für Osteopathie. Dafür brauchen Sie ein ärztliches Privat-Rezept/ Verordnung. Sprechen Sie uns bei der Terminvergabe darauf an.